Seit 2016 führen wir Arbeitskämpfe gegen die Uni Jena – bisher im CATI-Labor, im Methodenlabor, in der Thulb, als Tutor_innen sowie beim Jena Experiment. In vielen Fällen geht es darum, dass studentische Arbeiter_innen unrechtmäßig als „studentische Hilfskräfte“ aus dem für die Uni bindenden Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgeschlossen werden, d.h. praktisch Mindestlohn statt Tariflohn und befristete Verträge. Das Ausschlusskriterium wäre die Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit. In vielen Fällen werden studentische Arbeiter_innen aber für infrastrukturelle Aufgaben beschäftigt.
Seit 2016 fordert eine ehemalige studentische Hilfskraft und Mitglied der FAU Jena von der Uni die Nachzahlung des Tariflohns. Er hatte auf dem Versuchsfeld des Jena Experiments von der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Unkraut gejätet, was schwerlich als wissenschaftliche Tätigkeit hinzustellen ist. Der Fall wird in einem Kammertermin am 18. Oktober vorm Arbeitsgericht in Gera verhandelt. Es ist zu erwarten, dass sich das Arbeitsgericht grundsätzlich zu den Bedinungen für die Anstellung als studentische Hilfskraft äußert.
Wir wollen die Sache aber weder allein der Justiz über-, noch wollen wir unseren Kollegen vorm Arbeitsgericht alleine lassen. Deswegen rufen wir als Sektion für Bildung dazu auf, gemeinsam nach Gera zu fahren, den Prozess zu besuchen und damit unseren Kollegen, unsere Arbeitskämpfe gegen die Uni Jena und die FAU Jena insgesamt zu unterstützen!
Der Prozess beginnt am 18. Oktober um 9 Uhr morgens. Wir treffen uns zur rechtzeitigen Anreise um 7:40 am Gleis 2 vom Westbahnhof Jena. Der Zug fährt 7:44 ab.