Ein Schwangerschaftsabbruch gilt nach den Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches als Straftatbestand. In Deutschland herrschen nach wie vor eine Austragungspflicht für ungewollte Schwangerschaften und ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Zuletzt wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Das Bündnis trägt mit dem Protest vor der Multifunktionsarena in Erfurt die Forderung nach der ersatzlosen Streichung des §219a zu den teilnehmenden Ärzt*innen und den Bundesgesundheitsminister.
Gefordert wird außerdem, dass Verfahren und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen Bestandteil der medizinischen Ausbildung sind, der Deutsche Ärztetag und damit die Bundesärztekammer sich für die Selbstbestimmung von schwangeren Personen ausspricht und die Debatten um die Abschaffung des §219a unterstützt.
Die Kundgebung findet von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr am Dienstag, den 8. Mai, in der Nähe des Eingangs zur Multifunktionsaren (Mozartallee 3) in Erfurt statt.